PPWR 2026: Was ab 12. August gilt
Die EU-Verpackungsverordnung wird verbindlich — mit PFAS-Grenzwerten, Konformitätserklärung und Bußgeldern. Was das konkret für Catering- und Gastro-Betriebe bedeutet, und was du bis dahin geklärt haben solltest.
Die deutsche Verpackungsindustrie fordert seit April 2026 mehr Zeit, Bundesumweltminister Schneider setzt sich für eine Verschiebung auf Januar 2027 ein. Beschlossen ist davon nichts. Nach aktuellem Stand gilt der 12. August 2026 — plane damit, nicht mit einer möglichen Verschiebung.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist seit Februar 2025 EU-Recht. Ab dem 12. August 2026 werden die ersten materiellen Pflichten verbindlich — europaweit, ohne dass es dafür ein separates deutsches Gesetz braucht. Das parallel geplante deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) soll zum selben Termin in Kraft treten.
Was konkret ab 12.08.2026 gilt
Für Betriebe mit Lebensmittelkontakt-Verpackungen — also praktisch jeden Caterer, jedes Restaurant mit To-Go-Angebot, jeden Imbiss — sind zwei Punkte sofort relevant:
Zusätzlich wird ab diesem Datum eine Konformitätserklärung plus technische Dokumentation Pflicht — der Nachweis, dass eingesetzte Verpackungen den neuen Vorgaben entsprechen. Wichtig: Das ist kein CE-Zeichen und läuft auch nicht über die klassische CE-Konformität, sondern über ein eigenes Verfahren nach Art. 35–39 PPWR.
Was das für dich bedeutet, wenn du nicht selbst produzierst
Die Pflicht liegt formal beim „Erzeuger“ — meist dem, dessen Marke auf der Verpackung steht, oder dem Lieferanten des Verpackungsmaterials. Als Caterer oder Gastronom bist du in der Regel Vertreiber, nicht Erzeuger. Trotzdem giltst du zur Sorgfaltspflicht: Du darfst keine nicht-konformen Verpackungen weiterverwenden oder weiterverkaufen, sobald du davon wissen müsstest.
Praktisch heißt das: Frag deine Verpackungslieferanten jetzt nach der Konformitätserklärung — nicht erst im August, wenn alle gleichzeitig fragen.
Was NICHT am 12.08.2026 kommt
Zwei Dinge werden häufig verwechselt und sollten getrennt betrachtet werden:
- Mehrwegpflicht in der Gastronomie — kommt erst am 12.02.2028, nicht im August 2026
- Einheitliche Recycling-Kennzeichnung auf Verpackungen — frühestens ab August 2028
Was du bis August klären solltest
- Von welchen Lieferanten kommen deine Lebensmittelverpackungen — liegt eine Konformitätserklärung vor oder ist sie angefragt?
- Nutzt du beschichtete Papier- oder Pappverpackungen, bei denen PFAS zur Fett-/Feuchteabweisung eingesetzt werden könnte?
- Ist dir bewusst, dass die Mehrwegpflicht erst 2028 kommt — planst du also nicht zu früh und nicht zu spät?
In 2 Minuten prüfen, was für deinen Betrieb gilt
Der kostenlose PPWR-Check beantwortet anhand von 6 Fragen, welche Pflichten konkret auf deinen Betrieb zutreffen — mit Stichtagen und nächsten Schritten.
PPWR-Check kostenlos starten →