Sperrzeit Außengastronomie 2026

Sperrzeit Außengastronomie 2026: Was gilt wann
// Recht & Betrieb

Sperrzeit Außengastronomie: Was aktuell gilt

Ab wann muss die Terrasse leer sein? Die Antwort hängt vom Bundesland und der jeweiligen Kommune ab. Ein Überblick über Sperrzeiten, Lärmgrenzwerte und was bei Verstößen droht.

Stand: Juli 2026 Lesezeit: 4 Min.
Kurz vorweg

Es gibt keine bundesweit einheitliche Sperrzeit für Außengastronomie. Die genaue Uhrzeit legt das jeweilige Ordnungsamt fest — meist orientiert an der allgemeinen Nachtruhe ab 22 Uhr. Frag im Zweifel direkt bei deiner Kommune nach, bevor du planst.

Die Sperrzeit für Innenräume ist in den meisten Bundesländern praktisch abgeschafft oder auf eine kurze „Putzstunde“ zwischen 5 und 6 Uhr reduziert. Für Außenbereiche gilt das nicht — dort greifen zusätzlich die Regeln zum Schutz der Nachtruhe, weil Lärm draußen die Nachbarschaft direkter betrifft als im geschlossenen Raum.

Die Grundregel: 22 bis 24 Uhr

In den meisten Städten müssen Außenflächen zwischen 22 und 24 Uhr schließen. Welche Uhrzeit genau gilt, entscheidet das Ordnungsamt vor Ort — oft in Abhängigkeit von Lage, Wohngebiet und bisherigen Beschwerden.

Region / Beispiel Regelung Außenbereich
Nordrhein-Westfalen Außenbereiche dürfen vielfach bis 24 Uhr geöffnet bleiben
München Freischankflächen im Sommer an Wochenenden bis 0 Uhr
Berlin (geplant) In definierten Ausgehvierteln länger als 22 Uhr möglich, gestaffelt bis 23 bzw. 24 Uhr
Allgemein / Standard Nachtruhe ab 22 Uhr, Außenbereich schließt entsprechend

Lärmgrenzwerte während der Nachtruhe

Parallel zur Uhrzeit zählt die Lautstärke. Die TA Lärm dient als Orientierung, auch wenn sie formal nicht direkt für Außengastronomie gilt:

45 dB
Grenzwert nachts in urbanen Wohngebieten
50 dB
Grenzwert nachts in Gewerbegebieten
5.000 €
mögliches Bußgeld bei Verstoß, je Bundesland

Ausnahmen für Events

Für besondere Anlässe — Fußball-Großereignisse, Karneval, städtische Feste — können beim Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen für verlängerte Öffnungszeiten beantragt werden. Das gilt auch für Catering- und Event-Aufträge im Außenbereich: Wer eine Verlängerung über die reguläre Sperrzeit hinaus braucht, muss das vorher explizit beantragen, nicht erst wenn die Beschwerde da ist.

Was bei Verstößen droht

  • Bußgeld, je nach Bundesland und Häufigkeit bis zu 5.000 €
  • Verkürzung der Sperrzeit als Sanktion für die Zukunft
  • Im Extremfall: Entzug der Gaststättenkonzession bei wiederholten, gravierenden Verstößen

Event-Zeiten realistisch einplanen

Beim Kalkulieren von Außen-Events lohnt sich der Blick auf die lokale Sperrzeit schon in der Angebotsphase — inklusive Personal- und Aufbauzeiten rund ums Ende. Der Event-Kalkulator plant das mit ein.

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