Minijob-Reform 2026

Minijob-Reform 2026: Was auf Catering & Gastronomie zukommt
// Personalkosten & Recht

Minijob vor dem Aus? Was das für dein Catering bedeuten würde

Die Rentenkommission der Bundesregierung will den Minijob-Sonderstatus praktisch abschaffen. Für die Gastronomie wäre das ein harter Schnitt. Was konkret vorgeschlagen wird, wie sicher es kommt — und wie du deine Kalkulation schon jetzt absicherst.

Stand: Juli 2026 Lesezeit: 5 Min.
Wichtig vorab

Das hier ist ein Vorschlag der Rentenkommission, kein Gesetz. Es gibt noch keinen Zeitplan und keine Mehrheit im Bundestag. Trotzdem lohnt es sich, jetzt schon zu wissen was auf dem Tisch liegt — Reformen dieser Größenordnung kommen selten ohne Vorwarnung.

Ende Juni 2026 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ihre Empfehlungen zur Alterssicherung vorgelegt. Ein Punkt darunter: der Sonderstatus von Minijobs soll bis auf Schülerjobs praktisch komplett wegfallen. Was aktuell steuer- und sozialversicherungsfrei bis 603 € läuft, würde dann regulär sozialversicherungspflichtig werden.

Für Handel und Gastgewerbe trifft das am härtesten — beide Branchen setzen traditionell auf flexible Aushilfen für Abende, Wochenenden und Saisonspitzen.

6,5 Mio.
Menschen bundesweit in einem Minijob
873.000
davon im Gastgewerbe beschäftigt
603 €
aktuelle Minijob-Grenze pro Monat

Wer ist dafür, wer dagegen

Die Fronten sind klar verteilt. SPD, Grüne und Linke wollen den Sonderstatus abschaffen — ihr Argument: Minijobs fördern Altersarmut, vor allem bei Frauen, weil sie einen Anreiz setzen nur wenige Stunden zu arbeiten. Auch die Bundesagentur für Arbeit sieht das Modell kritisch.

Die Union ist gespalten, CSU-Chef Söder mahnt zur Vorsicht. Die AfD will Minijobs sogar ausweiten. Am deutlichsten wehren sich die Branchenverbände: DEHOGA und der Bundesverband der Systemgastronomie warnen vor einem massiven Anstieg der Lohnnebenkosten und vor Personalengpässen, gerade weil viele Minijobber genau die Abend- und Wochenendschichten übernehmen, die reguläre Kräfte oft nicht wollen.

Was das für deinen Betrieb bedeuten würde

Sollte die Reform kommen, ändert sich für dich als Betrieb vor allem eines: Aushilfen, die heute pauschal abgerechnet werden, würden regulär sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet:

  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf den vollen Lohn, nicht mehr die Minijob-Pauschale
  • Mehr Verwaltungsaufwand pro Aushilfe (Anmeldung, Lohnabrechnung wie bei Festangestellten)
  • Planungsunsicherheit bei kurzfristigem Personalbedarf — Events, Saisonspitzen, Wochenend-Catering

Kombiniert mit der Mindestlohn-Erhöhung auf 14,60 €/h ab 2027 ergibt sich für Betriebe mit vielen Aushilfskräften eine doppelte Kostenbelastung — die aber getrennt betrachtet werden muss, weil beide Themen unterschiedliche politische Zeitpläne haben.

Was du jetzt tun kannst

Noch ist nichts beschlossen. Aber genau deshalb lohnt sich der Vorlauf: Rechne durch, was ein Wegfall des Minijob-Sonderstatus für deine konkrete Personalstruktur bedeuten würde, bevor du es unter Zeitdruck tun musst.

Wer weiß, mit welchen Mehrkosten er bei welchem Szenario rechnen muss, kann Angebote und Kalkulationen entsprechend anpassen — statt im Fall der Fälle nachträglich draufzuzahlen.

Personalkosten in Szenarien durchrechnen

Der Gastro-Rechner kalkuliert Personalkosten inklusive Mindestlohn-Vorschau und lässt sich für unterschiedliche Beschäftigungsmodelle durchspielen — offline, ohne Abo, einmalig 69 €.

Gastro-Rechner ansehen →
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner