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Bist du von der PPWR betroffen?

6 kurze Fragen, sofortiges Ergebnis. Erfahre welche EU-Verpackungspflichten ab dem 12. August 2026 für deinen Betrieb gelten — und wie du sie umsetzt.

Frage 1 von 6
Welche Art von Betrieb führst du?
Frage 2 von 6
Verkaufst du Speisen oder Getränke zum Mitnehmen oder Liefern?
To-Go-Becher, Pizza-Kartons, Salat-Boxen, Lieferportionen — alles zählt.
Frage 3 von 6
Wie viele Mitarbeiter beschäftigst du insgesamt?
Alle Filialen zusammen, Teilzeitkräfte anteilig (bis 20h = 0,5; bis 30h = 0,75).
Frage 4 von 6
Wie groß ist deine Verkaufsfläche?
Bei mehreren Filialen die größte. Foodtruck = "Mobil / kein fester Standort".
Frage 5 von 6
Welche Einwegverpackungen nutzt du aktuell?
Falls du nichts zum Mitnehmen verkaufst: einfach "Nutze keine".
Frage 6 von 6
Bietest du bereits Mehrweg-Lösungen an?
Recup, Vytal, eigene Pfandbecher, Kunden dürfen eigene Behälter mitbringen, etc.

Deine Stichtage im Überblick

Konkrete Maßnahmen für deinen Betrieb

Aufklappen für Details und Umsetzungsmöglichkeiten. Diese Übersicht ist informierend, nicht abschließend.

Mehrweg-System einführen

Wenn du Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbietest, musst du spätestens ab dem 12. Februar 2027 deinen Kunden die Mitnahme in mitgebrachten Behältern erlauben. Ab Februar 2028 musst du zusätzlich eine Mehrwegalternative anbieten.

Mögliche Lösungen:

  • Externe Mehrweg-Pool-Systeme: Recup, Vytal, ReCircle — keine eigene Logistik nötig, monatliche Gebühr
  • Eigenes Pfandsystem: Eigene Mehrwegbehälter mit Pfand (gesetzlich mind. 1€) — höhere Anfangsinvestition, dafür kein Drittanbieter
  • Bring-your-own-Container (BYOC): Kunden bringen eigene Behälter — einfachste, günstigste Lösung, ist ab 02/2027 ohnehin Pflicht

Die Kombination aus BYOC + einem externen Mehrweg-System ist für die meisten Betriebe der schnellste Einstieg.

Verpackungen umstellen (recyclingfähig)

Ab 12. August 2026 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein. Ab 2030 gelten dann konkrete Design-for-Recycling-Kriterien.

Worauf du achten solltest beim Einkauf:

  • Keine Verbundmaterialien (z.B. Karton mit Kunststoffbeschichtung), die nicht trennbar sind
  • PFAS-frei bei Lebensmittelkontakt — ab 12.08.2026 strenge Grenzwerte (25 ppb je Einzelsubstanz)
  • Möglichst Monomaterialien (nur Papier, nur eine Kunststoffart)
  • Bei Kunststoff: ab 2030 Mindestanteil Rezyklat erforderlich (Hersteller-Pflicht, aber relevant für Beschaffung)

Frag bei deinem Verpackungslieferanten gezielt nach PPWR-Konformitätserklärung. Wer als Lieferant ab 08/2026 keine vorlegen kann, fällt für dich aus.

Kennzeichnung & Konformität

Ab 12. August 2026 muss jede in Verkehr gebrachte Verpackung eine EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) haben. Ab 12. August 2028 kommt zusätzlich eine harmonisierte Material-Kennzeichnung dazu (Piktogramme für Verbraucher).

Was das für dich bedeutet:

  • Wenn du Verpackungen nur einkaufst und nicht selbst herstellst, liegt die Konformitätspflicht beim Hersteller / Lieferanten
  • Du als Endvertreiber musst aber sicherstellen, dass diese Dokumente bei deinen Lieferanten vorliegen
  • Bei eigenen branded Verpackungen (z.B. mit deinem Logo) kannst du selbst zum Erzeuger werden — dann brauchst du selbst die technische Dokumentation

Sammle ab sofort Konformitätserklärungen von all deinen Verpackungslieferanten.

Kunden-Information am POS

Ab 12. Februar 2027 musst du deine Kunden aktiv informieren können, dass sie eigene Behälter mitbringen dürfen. Ab Februar 2028 musst du zusätzlich auf dein Mehrweg-Angebot hinweisen.

Praktische Umsetzung:

  • Aushänge an der Kasse / Theke ("Du kannst eigene Behälter mitbringen")
  • Hinweis auf der Speisekarte / Online-Bestellseite
  • Mitarbeiter schulen, dass sie aktiv darauf hinweisen müssen
  • Bei Lieferdiensten: Hinweis auf der Bestellseite, dass Mehrweg verfügbar ist

Tipp: Bereite jetzt schon einen kleinen Aushang vor — dann fällt es zum Stichtag nicht auf.

Dokumentation & Aufbewahrung

Wenn du verpflichteter Erzeuger bist (eigene Verpackungen oder unter eigener Marke), musst du technische Dokumentation aufbewahren — bei Einwegverpackungen 5 Jahre, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre.

Was du aufbewahren solltest:

  • Konformitätserklärungen deiner Lieferanten
  • Materialspezifikationen
  • Nachweise zu PFAS-Grenzwerten bei Lebensmittelkontakt
  • Bei Mehrwegsystemen: Nachweise zu Umlaufzahlen
  • Verträge mit Mehrweg-Pool-Anbietern

Auch wenn du selbst nicht Erzeuger bist: Eine Sammelmappe pro Verpackungsart spart bei Behördenfragen viel Zeit.

Mitarbeiter-Schulung

Die PPWR ändert konkrete Abläufe an Theke und Kasse. Dein Team muss informiert sein, damit es keine Strafen gibt.

Schulungsinhalte:

  • Kunden dürfen ab 02/2027 eigene Behälter verlangen — Hygiene-Regeln dafür
  • Mehrweg-Pfandprozess (Ausgabe, Rücknahme, Verrechnung an der Kasse)
  • Aktive Kommunikation: "Möchten Sie das in Mehrweg?"
  • Bei Online-/Lieferbestellung: Mehrweg-Option im System

Plane mindestens eine kurze Team-Besprechung pro Quartal zum Thema — am besten verknüpft mit Hygieneschulung.

Verbote ab 2030 — was wegfällt

Ab 1. Januar 2030 sind bestimmte Einweg-Verpackungsformate komplett verboten — auch wenn sie recyclingfähig sind. Das betrifft besonders die Gastronomie.

Verbotene Verpackungen ab 2030:

  • Einweg-Portionsverpackungen für Würzmittel, Kaffeesahne, Zucker, Honig im Gastgewerbe (außer auf konkrete Kundenanfrage)
  • Einweg-Kunststoff-Verpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg
  • Kleine Hotel-Kosmetik-Verpackungen (Mini-Shampoos etc.)
  • Plastik-Tragetaschen mit Wandstärke unter 15 Mikrometer (Ausnahmen für Hygiene-Beutel)

Wenn du eine dieser Verpackungen aktuell nutzt: jetzt schon nach Alternativen suchen — die Umstellung dauert oft 12-24 Monate.

Checkliste per Mail erhalten

Schick mir die komplette PPWR-Checkliste für meinen Betrieb als PDF. Plus eine Erinnerung 4 Wochen vor jeder relevanten Frist.

Mit dem Absenden stimmst du zu, dass POTT MACHER deine E-Mail-Adresse zur Zusendung der Checkliste und gelegentlicher Updates zur PPWR speichert. Abmeldung jederzeit möglich. Mehr in der Datenschutzerklärung.

// Wo du dich rechtssicher informieren kannst

  • EUR-Lex — Originaltext der Verordnung (EU) 2025/40: eur-lex.europa.eu
  • Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) — zuständige deutsche Behörde: verpackungsregister.org
  • Deine örtliche IHK — kostenlose Beratung zu PPWR-Pflichten
  • DEHOGA — Branchenverband Gastronomie mit Praxis-Merkblättern: dehoga-bundesverband.de
  • Umweltbundesamt — Fachaufsicht und Hintergrundinfos: umweltbundesamt.de
  • Anwalt für Verpackungsrecht — bei konkreten rechtlichen Fragen für deinen Einzelfall
Wichtiger Hinweis: Dieser Schnellcheck ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einschätzung basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen mit Stand 06/2026 und ist eine Orientierungshilfe — keine verbindliche Aussage über deine individuellen Pflichten. Die PPWR ist eine komplexe Verordnung mit vielen Sonderfällen, Übergangsregelungen und delegierten Rechtsakten, die teilweise noch nicht final veröffentlicht sind. Für eine verbindliche Bewertung deines Betriebs wende dich an deine IHK, einen Fachanwalt für Verpackungsrecht oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister.

PPWR direkt in deine Kalkulation einbauen

POTT EVENT und Catering-Pro haben einen PPWR-Check und die korrekten Mehrweg-Logiken bereits integriert. Du kalkulierst deine Events PPWR-konform — ohne dass du dir die Verordnung im Detail merken musst.

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